Unterstützungskasse – Ohne Beitragsgrenzen
Flexible Versorgungslösung ohne steuerliche Beitragsgrenzen
Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die nicht der BaFin-Aufsicht unterliegt. Sie wird vom Arbeitgeber oder mehreren Arbeitgebern gemeinsam getragen.
Der entscheidende Vorteil:
- Keine steuerlichen Höchstgrenzen: Unbegrenzt steuerfrei finanzierbar (im Rahmen der Angemessenheit)
- Höchste Flexibilität: Individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten
- Kombination möglich: Kann mit anderen Durchführungswegen kombiniert werden
- Topf-Finanzierung: Vermögen liegt bei der U-Kasse, nicht beim Arbeitgeber
Ideal für: Größere Unternehmen und Konzerne, die hohe Versorgungszusagen machen möchten und flexible Gestaltungsmöglichkeiten suchen.
- Keine steuerlichen Höchstgrenzen für Beiträge
- Hohe Flexibilität in der Gestaltung
- Keine Bilanzbelastung
- Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
- Individuell auf Unternehmen zugeschnitten
- Insolvenzschutz über PSVaG
- Keine BaFin-Aufsicht (geringe Regulierung)
- Kombination mit anderen Durchführungswegen möglich
Firmeneigene U-Kasse
Das Unternehmen gründet eine eigene Unterstützungskasse ausschließlich für die eigenen Mitarbeiter.
Vorteil: Maximale Flexibilität und Kontrolle
Geeignet für: Große Unternehmen und Konzerne ab ca. 200 Mitarbeitern
Gruppen-U-Kasse
Mehrere verbundene Unternehmen (Konzern) gründen gemeinsam eine Unterstützungskasse.
Vorteil: Kostenteilung bei Verwaltung, einheitliche Versorgungsregelungen
Geeignet für: Unternehmensgruppen und Konzerne
Pauschal dotierte U-Kasse (pU-Kasse)
Eine vereinfachte Form, bei der pauschale Beiträge in die U-Kasse eingezahlt werden.
Vorteil: Einfachere Verwaltung, geringere Kosten
Geeignet für: Mittelständische Unternehmen (ab ca. 50 Mitarbeitern)
Überbetriebliche U-Kasse
Mehrere nicht verbundene Unternehmen schließen sich einer gemeinsamen U-Kasse an (z.B. über Versicherer organisiert).
Vorteil: Keine Gründungskosten, professionelle Verwaltung
Geeignet für: Kleinere und mittlere Unternehmen
Der größte Vorteil der Unterstützungskasse gegenüber allen anderen Durchführungswegen:
Unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit
Im Gegensatz zu Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (Limit: 8% BBG = 7.248 €) gibt es bei der U-Kasse keine steuerliche Höchstgrenze.
Beispiel: Sie können einem Geschäftsführer 20.000 € pro Jahr zusagen – komplett steuerfrei!
Aber: Keine Sozialversicherungsfreiheit
Beiträge an die U-Kasse sind nicht sozialversicherungsfrei. Der gesetzliche 15%-Zuschuss entfällt.
Angemessenheit prüfen
Die Zusagen müssen "angemessen" sein. Als Richtwert gilt: Die Gesamtversorgung (gesetzliche Rente + bAV) sollte 75% des letzten Bruttogehalts nicht überschreiten.
1. Zusageerteilung
Der Arbeitgeber erteilt dem Mitarbeiter eine Versorgungszusage über die U-Kasse.
2. Beitragszahlung
Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die U-Kasse. Diese bildet daraus ein Vermögen.
3. Kapitalanlage
Die U-Kasse legt das Vermögen an (oft über Rückdeckungsversicherungen).
4. Leistungserbringung
Im Versorgungsfall zahlt die U-Kasse die Leistung an den Mitarbeiter aus.
Wichtig: Die U-Kasse hat keinen Rechtsanspruch auf die Beiträge des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die Dotierung flexibel anpassen.
Die Ansprüche der Mitarbeiter sind durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) geschützt.
Was ist der PSVaG?
Der PSVaG ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber. Im Insolvenzfall übernimmt er die Versorgungsverpflichtungen.
PSVaG-Beiträge
Sie zahlen jährlich einen Beitrag an den PSVaG (abhängig von der Höhe der Versorgungsverpflichtungen). Aktuell ca. 2-4 Promille der Versorgungsanwartschaften.
Sicherheit für Mitarbeiter
Die Mitarbeiter sind vollständig abgesichert, auch wenn das Unternehmen insolvent wird.
In der Praxis werden U-Kassen meist durch Rückdeckungsversicherungen finanziert:
So funktioniert es:
- Arbeitgeber zahlt Beitrag an U-Kasse
- U-Kasse schließt Rückdeckungsversicherung ab (z.B. Lebensversicherung)
- Versicherer garantiert Leistungen
- U-Kasse zahlt Leistung an Mitarbeiter aus
Vorteile der Rückdeckung:
- • Planbare Kosten
- • Garantierte Leistungen
- • Externe Vermögensverwaltung
- • Reduktion des Risikos
Große Unternehmen und Konzerne
Mit eigener U-Kasse für maximale Flexibilität und hohe Versorgungszusagen (z.B. für Führungskräfte).
Mittelstand (ab 50 MA)
Über pauschal dotierte oder überbetriebliche U-Kassen – besonders bei Kombination mit anderen Durchführungswegen.
Hohe Versorgungszusagen
Wenn die steuerlichen Grenzen anderer Durchführungswege (8% BBG) nicht ausreichen.
Weniger geeignet für
Kleine Unternehmen (unter 50 MA) – hier sind Direktversicherung oder Pensionskasse meist wirtschaftlicher.
Keine SV-Ersparnis: Anders als bei Direktversicherung etc. gibt es keine Sozialversicherungsersparnis. Die U-Kasse eignet sich daher vor allem für Besserverdienende oberhalb der BBG.
Komplexität: Die Gründung und Verwaltung einer eigenen U-Kasse ist aufwendig und komplex. Überbetriebliche Lösungen sind einfacher.
PSVaG-Beiträge: Sie müssen jährliche Beiträge an den PSVaG zahlen. Diese sind aber steuerlich absetzbar.
Keine BaFin-Aufsicht: U-Kassen unterliegen nicht der BaFin. Das bedeutet mehr Freiheit, aber auch weniger externe Kontrolle.
Rückdeckung empfohlen: Fast alle U-Kassen arbeiten mit Rückdeckungsversicherungen, um das Risiko zu begrenzen.
Kombination möglich: U-Kassen werden oft mit anderen Durchführungswegen kombiniert (z.B. Direktversicherung bis 8% BBG, U-Kasse darüber hinaus).
Nachschusspflicht: Bei unzureichender Dotierung kann eine Nachschusspflicht bestehen.
Steuerliche Beratung: Die steuerliche Gestaltung ist komplex. Holen Sie fachkundigen Rat ein!
