Basisrente – Höchste Steuerförderung
Die steuergeförderte Altersvorsorge mit maximalen Vorteilen
Die Basisrente – auch als Rürup-Rente bekannt – gehört neben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur sogenannten Basisversorgung (erste Schicht) der Altersvorsorge.
Sie wurde 2005 eingeführt, um insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen. Heute ist sie jedoch für alle Berufsgruppen interessant, die von hohen Steuervorteilen profitieren möchten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Die erworbenen Ansprüche sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar
- Die Leistung erfolgt in Form einer monatlichen lebenslangen Altersrente (frühestens ab 62 Jahren)
- Keine Kapitalauszahlung möglich – ausschließlich Rentenzahlung
Steuerliche Förderung in der Ansparphase
Die Beitragsaufwendungen für die Basisversorgung wirken sich seit 2005 steuermindernd aus.
Seit dem 1. Januar 2023 können Beiträge zur Rürup-Rente zu 100% steuerlich geltend gemacht werden.
Höchstbeträge 2024:
- • Ledige: bis zu 27.566 € absetzbar
- • Verheiratete: bis zu 55.132 € absetzbar
Besteuerung in der Rentenphase
Die Leistungen aus der Basisversorgung werden in der Rentenphase der Einkommensteuer unterworfen (nachgelagerte Besteuerung).
Es gibt eine Übergangszeit bis zum Jahr 2058. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt abhängig vom Jahr des Rentenbeginns von 50% (im Jahr 2005) kontinuierlich bis 2058 auf 100% an.
Beispiel: Bei Rentenbeginn 2024 sind 83% der Rente steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2040 bereits 94%.
- Höchste Steuerförderung aller Altersvorsorgeprodukte
- 100% der Beiträge steuerlich absetzbar (bis zur Höchstgrenze)
- Besonders attraktiv für Selbstständige und Freiberufler
- Flexible Beitragszahlung ohne feste Mindestsummen
- Schutz vor Insolvenz und Pfändung (Hartz IV-sicher)
- Lebenslange garantierte Rentenzahlung
Selbstständige & Freiberufler
Keine eigene Versorgung über gesetzliche Rentenversicherung – hier ist die Basisrente erste Wahl
Gutverdiener
Hohe Steuerersparnis durch maximale Absetzbarkeit der Beiträge
Beamte
Ergänzung zur Pension mit maximalen Steuervorteilen
Keine vorzeitige Kündigung: Die Basisrente ist auf lebenslange Rentenzahlung ausgelegt. Eine Kündigung oder Kapitalauszahlung ist nicht möglich – nur eine Beitragsfreistellung.
Nicht vererbbar: Bei Tod vor Rentenbeginn ist das eingezahlte Kapital verloren, es sei denn, es wurde eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart.
Flexible Gestaltung: Trotz dieser Einschränkungen können Sie die Höhe und Häufigkeit der Beiträge flexibel gestalten – ideal für Selbstständige mit schwankendem Einkommen.
