Bauherrenhaftpflichtversicherung
Unverzichtbarer Schutz während der Bauphase – für private Bauherren
Als Bauherr tragen Sie die Gesamtverantwortung für Ihr Bauvorhaben. Sie haften unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen für alle Schäden, die während der Bauphase entstehen – unabhängig davon, ob Sie selbst oder beauftragte Firmen den Schaden verursacht haben.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken während der gesamten Bauzeit.
Wichtig: Die normale Privathaftpflicht deckt KEINE Bauherrenrisiken ab. Ohne separate Bauherrenhaftpflicht riskieren Sie im Schadensfall Ihre Existenz.
Passant stürzt über Baumaterial
Ein Fußgänger stolpert über auf dem Gehweg abgestelltes Baumaterial und verletzt sich schwer.
Mögliche Kosten:
20.000 - 150.000 €
Ohne Bauherrenhaftpflicht:
Sie haften persönlich
Mit Bauherrenhaftpflicht: Vollständig abgesichert
Baugrube beschädigt Nachbargrundstück
Durch Ihre Baugrube kommt es zu Absenkungen auf dem Nachbargrundstück. Das Nachbarhaus wird beschädigt.
Mögliche Kosten:
30.000 - 200.000 €
Ohne Bauherrenhaftpflicht:
Privathaftpflicht zahlt nicht
Mit Bauherrenhaftpflicht: Vollständig abgesichert
Gerüst stürzt auf geparktes Auto
Wegen unsachgemäßer Sicherung stürzt ein Gerüst um und beschädigt mehrere geparkte Fahrzeuge.
Mögliche Kosten:
15.000 - 50.000 €
Ohne Bauherrenhaftpflicht:
Sie müssen zahlen
Mit Bauherrenhaftpflicht: Vollständig abgesichert
Herabfallende Bauteile verletzen Person
Vom Dach fallen Ziegel herab und verletzen einen Passanten schwer. Langfristige Behandlungskosten.
Mögliche Kosten:
50.000 - 500.000 €
Ohne Bauherrenhaftpflicht:
Existenzbedrohend
Mit Bauherrenhaftpflicht: Vollständig abgesichert
Neubau eines Einfamilienhauses
Ja, dringend empfohlenKompletter Neubau auf eigenem Grundstück
Umbau und Sanierung
Ja, wichtigGrößere Umbaumaßnahmen, Dachausbau, Anbau
Modernisierung
EmpfohlenFassadenerneuerung, neue Fenster, Heizung
Gartenhaus / Carport
Bei Fremdfirmen empfohlenErrichtung kleinerer Bauwerke
- Schutz vor Schadenersatzforderungen während der Bauzeit
- Absicherung bei Personen- und Sachschäden
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Keine Bausummengrenze
- Deckung von Schäden durch Subunternehmer
- Schutz auch nach Fertigstellung (Nachhaftung)
- Günstige Beiträge (ab 80 € einmalig)
- Übernahme der Abwehr unberechtigter Ansprüche
Personenschäden
Verletzungen oder Todesfälle von Dritten (Passanten, Nachbarn, Lieferanten) während der Bauphase.
Sachschäden
Beschädigungen an fremdem Eigentum (Nachbargebäude, Autos, Straßen, Versorgungsleitungen).
Schwarzarbeiterschäden
Schäden durch nicht angemeldete Helfer (z.B. Freunde, Familie), die auf der Baustelle helfen.
Baugrundstücksrisiko
Schäden, die vom Baugrundstück ausgehen (z.B. Absacken, Grundwasserbeeinträchtigung).
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die Versicherung prüft Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).
Deckungssumme
Mindestens 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden. Empfohlen: 5-10 Mio. € für größere Bauvorhaben.
Keine Bausummengrenze
Moderne Tarife verzichten auf eine Begrenzung der Bausumme. Der Schutz gilt unabhängig davon, wie teuer Ihr Bauvorhaben ist.
Nachhaftung
Schutz für Schäden, die erst nach Fertigstellung des Baus bekannt werden, aber während der Bauzeit verursacht wurden (meist 3-5 Jahre).
Versicherungsdauer
Die Versicherung kann für die gesamte Bauzeit abgeschlossen werden (Einmalbeitrag) oder als Jahresvertrag.
Die Kosten hängen von der Versicherungsdauer ab:
Einmalvertrag für die Bauzeit
Sie zahlen einen einmaligen Beitrag für die gesamte Bauzeit (meist 2-3 Jahre):
Jahresvertrag
Alternative: Jahresvertrag mit jährlicher Zahlung:
Empfehlung: Für private Bauvorhaben ist der Einmalvertrag meist günstiger und unkomplizierter. Sie müssen sich während der Bauzeit um nichts mehr kümmern.
Rechtzeitig abschließen: Schließen Sie die Versicherung vor Baubeginn ab. Idealerweise schon beim Grundstückskauf, spätestens bei Baubeginn.
Kein Ersatz für Privathaftpflicht: Die Bauherrenhaftpflicht gilt nur für das Bauvorhaben. Ihre Privathaftpflicht benötigen Sie weiterhin.
Eigenleistung: Schäden durch Ihre eigenen Arbeiten sind mitversichert. Das gilt auch für helfende Freunde und Familie.
Subunternehmer: Sie haften für Schäden, die von beauftragten Firmen verursacht werden. Die Bauherrenhaftpflicht deckt auch diese Risiken ab.
Fertighaus: Auch bei Fertighäusern sind Sie als Bauherr haftbar. Die Versicherung ist genauso wichtig wie beim konventionellen Bau.
Mehrere Bauherren: Bei mehreren Bauherren (z.B. Ehepaar) sollten beide als Versicherungsnehmer eingetragen werden.
Nach Fertigstellung: Nach Abschluss des Baus können Sie die Bauherrenhaftpflicht kündigen. Die normale Privathaftpflicht und ggf. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greifen dann wieder.
