Tierhalterhaftpflicht ab 50€/Jahr

Umfassender Schutz für Tierhalter – weil Ihr Vierbeiner unbezahlbar, aber nicht fehlerfrei ist

Warum brauche ich eine Tierhalterhaftpflicht?

Als Tierhalter haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Das gilt unabhängig davon, ob Sie selbst ein Verschulden trifft oder nicht – die sogenannte Gefährdungshaftung.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Tier andere Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt.

Wichtig: Die Privathaftpflichtversicherung deckt KEINE Schäden durch Hunde und Pferde ab. Für diese Tiere benötigen Sie eine separate Tierhalterhaftpflicht. In vielen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben!

Typische Schadensbeispiele

Hund verursacht Verkehrsunfall

Hund

Ihr Hund läuft auf die Straße und verursacht einen Auffahrunfall mit mehreren Verletzten und Fahrzeugschäden.

Mögliche Kosten:

50.000 - 500.000 €

Mit Tierhalterhaftpflicht:

Vollständig übernommen

Pferd erschreckt sich und verletzt Person

Pferd

Ihr Pferd erschrickt beim Ausritt, wirft den Reiter ab und tritt dabei einen Passanten. Schwere Verletzungen sind die Folge.

Mögliche Kosten:

100.000 - 1.000.000 €

Mit Tierhalterhaftpflicht:

Vollständig übernommen

Hund beißt Kind

Hund

Ihr Hund beißt ein Kind auf dem Spielplatz. Es kommt zu Verletzungen, die eine langwierige Behandlung erfordern.

Mögliche Kosten:

20.000 - 200.000 €

Mit Tierhalterhaftpflicht:

Vollständig übernommen

Pferd beschädigt Auto

Pferd

Ihr Pferd tritt beim Verladen gegen ein geparktes Auto und verursacht erhebliche Blechschäden.

Mögliche Kosten:

5.000 - 15.000 €

Mit Tierhalterhaftpflicht:

Vollständig übernommen

Versicherungen nach Tierart

Hundehaftpflicht

Für alle Hunderassen. In vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.

Besonderheiten:

  • In Berlin, Hamburg, Niedersachsen u.a. Pflicht
  • Auch für kleine Hunde wichtig
  • Listenhunde: Höhere Deckungssummen empfohlen
  • Welpen sind automatisch mitversichert
Beitrag:ab 50 € / Jahr

Pferdehaftpflicht

Für Pferdebesitzer und Reitbeteiligungen unverzichtbar.

Besonderheiten:

  • Deutlich höhere Risiken als bei Hunden
  • Reitbeteiligungen separat versicherbar
  • Fohlen sind mitversichert
  • Fremdreiterrisiko abdeckbar
Beitrag:ab 80 € / Jahr

Sonstige Tiere

Katzen, Kleintiere und Vögel sind über die Privathaftpflicht versichert.

Besonderheiten:

  • Katzen: Privathaftpflicht reicht aus
  • Kleintiere (Hamster, Kaninchen): Privathaftpflicht
  • Vögel: Privathaftpflicht
  • Exotische Tiere: Spezialversicherung nötig
Beitrag:über Privathaftpflicht
Ihre Vorteile auf einen Blick
  • Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mietsachschäden abgedeckt
  • Forderungsausfalldeckung
  • Für Hunde oft gesetzlich vorgeschrieben
  • Günstige Beiträge (ab 50 € pro Jahr)
  • Keine Gesundheitsprüfung des Tieres
Wichtige Leistungen im Überblick

Deckungssumme

Mindestens 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Pferden empfehlen wir 10-15 Mio. €.

Forderungsausfalldeckung

Wenn das Tier eines anderen Halters Ihnen einen Schaden zufügt und dieser nicht versichert ist, springt Ihre eigene Versicherung ein.

Mietsachschäden

Schäden an gemieteten Räumen (z.B. Ferienwohnung, Pferdebox, Hundepension) sind mitversichert.

Auslandsschutz

Weltweiter Schutz für vorübergehende Aufenthalte (z.B. Urlaub mit Hund). Bei dauerhafter Ausreise prüfen.

Welpen / Fohlen

Nachwuchs ist automatisch für eine bestimmte Zeit (meist 6-12 Monate) mitversichert. Danach separate Versicherung nötig.

Fremdhüterrisiko

Wenn jemand anderes (z.B. Freunde, Hundesitter) auf Ihr Tier aufpasst und es einen Schaden verursacht, zahlt die Versicherung.

Gesetzliche Pflicht in vielen Bundesländern

In folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben:

Pflicht für alle Hunde:

  • • Berlin
  • • Hamburg
  • • Niedersachsen
  • • Sachsen-Anhalt
  • • Schleswig-Holstein
  • • Thüringen

Pflicht für bestimmte Hunde:

  • • Baden-Württemberg (Listenhunde)
  • • Bayern (Listenhunde)
  • • Brandenburg (ab 20 kg / 40 cm)
  • • Hessen (Kampfhunde)
  • • Nordrhein-Westfalen (ab 20 kg / 40 cm)
  • • Weitere Länder in Planung

Hinweis: Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, ist eine Hundehaftpflicht dringend empfohlen. Die Gesetze können sich ändern und die Kosten sind minimal im Vergleich zum Risiko.

Wichtige Hinweise

Mehrere Tiere: Jedes Tier benötigt eine separate Versicherung. Manche Versicherer bieten Rabatte bei mehreren Verträgen.

Wechsel des Tierhalters: Wenn Sie ein Tier verkaufen oder verschenken, muss auch der Versicherungsvertrag übertragen oder gekündigt werden.

Selbstbehalt: Verzichten Sie auf einen Selbstbehalt. Die Ersparnis ist gering, aber im Schadensfall zahlen Sie nichts.

Gewerbliche Nutzung: Züchter, Pensionsbetreiber und gewerbliche Tierhalter benötigen spezielle Betriebsversicherungen.

Reitbeteiligung: Bei Pferden sollte geprüft werden, ob Reitbeteiligungen mitversichert sind oder separate Verträge benötigen.

Listenhunde: Für als gefährlich eingestufte Hunderassen können höhere Beiträge anfallen. Eine Versicherung ist aber möglich und meist Pflicht.

Nachweis der Versicherung: Bewahren Sie den Versicherungsnachweis gut auf. Bei Kontrollen oder Einreise in andere Länder kann dieser verlangt werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Tierkranken- & OP-Versicherung

Tierarztkosten können schnell in die Tausende gehen. Schützen Sie Ihr Tier mit einer Kranken- oder OP-Versicherung.

Schützen Sie sich als verantwortungsvoller Tierhalter

Finden Sie jetzt die passende Tierhalterhaftpflicht für Ihren Vierbeiner.

Wir respektieren deine Privatsphäre

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um unsere Website zu betreiben sowie zur anonymen Statistik und für Marketing. Du kannst selbst entscheiden, wofür wir Daten verwenden dürfen.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.