Als Tierhalter haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Das gilt unabhängig davon, ob Sie selbst ein Verschulden trifft oder nicht – die sogenannte Gefährdungshaftung.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Tier andere Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt.
Wichtig: Die Privathaftpflichtversicherung deckt KEINE Schäden durch Hunde und Pferde ab. Für diese Tiere benötigen Sie eine separate Tierhalterhaftpflicht. In vielen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben!
Hund verursacht Verkehrsunfall
HundIhr Hund läuft auf die Straße und verursacht einen Auffahrunfall mit mehreren Verletzten und Fahrzeugschäden.
Mögliche Kosten:
50.000 - 500.000 €
Mit Tierhalterhaftpflicht:
Vollständig übernommen
Pferd erschreckt sich und verletzt Person
PferdIhr Pferd erschrickt beim Ausritt, wirft den Reiter ab und tritt dabei einen Passanten. Schwere Verletzungen sind die Folge.
Mögliche Kosten:
100.000 - 1.000.000 €
Mit Tierhalterhaftpflicht:
Vollständig übernommen
Hund beißt Kind
HundIhr Hund beißt ein Kind auf dem Spielplatz. Es kommt zu Verletzungen, die eine langwierige Behandlung erfordern.
Mögliche Kosten:
20.000 - 200.000 €
Mit Tierhalterhaftpflicht:
Vollständig übernommen
Pferd beschädigt Auto
PferdIhr Pferd tritt beim Verladen gegen ein geparktes Auto und verursacht erhebliche Blechschäden.
Mögliche Kosten:
5.000 - 15.000 €
Mit Tierhalterhaftpflicht:
Vollständig übernommen
Hundehaftpflicht
Für alle Hunderassen. In vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
Besonderheiten:
- In Berlin, Hamburg, Niedersachsen u.a. Pflicht
- Auch für kleine Hunde wichtig
- Listenhunde: Höhere Deckungssummen empfohlen
- Welpen sind automatisch mitversichert
Pferdehaftpflicht
Für Pferdebesitzer und Reitbeteiligungen unverzichtbar.
Besonderheiten:
- Deutlich höhere Risiken als bei Hunden
- Reitbeteiligungen separat versicherbar
- Fohlen sind mitversichert
- Fremdreiterrisiko abdeckbar
Sonstige Tiere
Katzen, Kleintiere und Vögel sind über die Privathaftpflicht versichert.
Besonderheiten:
- Katzen: Privathaftpflicht reicht aus
- Kleintiere (Hamster, Kaninchen): Privathaftpflicht
- Vögel: Privathaftpflicht
- Exotische Tiere: Spezialversicherung nötig
- Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Mietsachschäden abgedeckt
- Forderungsausfalldeckung
- Für Hunde oft gesetzlich vorgeschrieben
- Günstige Beiträge (ab 50 € pro Jahr)
- Keine Gesundheitsprüfung des Tieres
Deckungssumme
Mindestens 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Pferden empfehlen wir 10-15 Mio. €.
Forderungsausfalldeckung
Wenn das Tier eines anderen Halters Ihnen einen Schaden zufügt und dieser nicht versichert ist, springt Ihre eigene Versicherung ein.
Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Räumen (z.B. Ferienwohnung, Pferdebox, Hundepension) sind mitversichert.
Auslandsschutz
Weltweiter Schutz für vorübergehende Aufenthalte (z.B. Urlaub mit Hund). Bei dauerhafter Ausreise prüfen.
Welpen / Fohlen
Nachwuchs ist automatisch für eine bestimmte Zeit (meist 6-12 Monate) mitversichert. Danach separate Versicherung nötig.
Fremdhüterrisiko
Wenn jemand anderes (z.B. Freunde, Hundesitter) auf Ihr Tier aufpasst und es einen Schaden verursacht, zahlt die Versicherung.
In folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben:
Pflicht für alle Hunde:
- • Berlin
- • Hamburg
- • Niedersachsen
- • Sachsen-Anhalt
- • Schleswig-Holstein
- • Thüringen
Pflicht für bestimmte Hunde:
- • Baden-Württemberg (Listenhunde)
- • Bayern (Listenhunde)
- • Brandenburg (ab 20 kg / 40 cm)
- • Hessen (Kampfhunde)
- • Nordrhein-Westfalen (ab 20 kg / 40 cm)
- • Weitere Länder in Planung
Hinweis: Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, ist eine Hundehaftpflicht dringend empfohlen. Die Gesetze können sich ändern und die Kosten sind minimal im Vergleich zum Risiko.
Mehrere Tiere: Jedes Tier benötigt eine separate Versicherung. Manche Versicherer bieten Rabatte bei mehreren Verträgen.
Wechsel des Tierhalters: Wenn Sie ein Tier verkaufen oder verschenken, muss auch der Versicherungsvertrag übertragen oder gekündigt werden.
Selbstbehalt: Verzichten Sie auf einen Selbstbehalt. Die Ersparnis ist gering, aber im Schadensfall zahlen Sie nichts.
Gewerbliche Nutzung: Züchter, Pensionsbetreiber und gewerbliche Tierhalter benötigen spezielle Betriebsversicherungen.
Reitbeteiligung: Bei Pferden sollte geprüft werden, ob Reitbeteiligungen mitversichert sind oder separate Verträge benötigen.
Listenhunde: Für als gefährlich eingestufte Hunderassen können höhere Beiträge anfallen. Eine Versicherung ist aber möglich und meist Pflicht.
Nachweis der Versicherung: Bewahren Sie den Versicherungsnachweis gut auf. Bei Kontrollen oder Einreise in andere Länder kann dieser verlangt werden.
