Direktzusage – Flexibelste bAV-Lösung
Der flexibelste Durchführungsweg – direktes Versorgungsversprechen des Arbeitgebers
Die Direktzusage (auch Pensionszusage genannt) ist der älteste und flexibelste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt gegenüber dem Arbeitnehmer, im Versorgungsfall eine Leistung zu erbringen.
Besonderheiten:
- Unmittelbares Versprechen: Kein externer Versorgungsträger
- Bilanzierung: Pensionsrückstellungen in der Bilanz
- Höchste Flexibilität: Individuelle Gestaltung möglich
- Liquiditätsvorteil: Vermögen bleibt im Unternehmen
Ideal für: Große, finanzstarke Unternehmen und Konzerne, die volle Kontrolle behalten möchten und vor allem für Geschäftsführer und Führungskräfte.
- Höchste Flexibilität aller Durchführungswege
- Keine externe Verwaltung – volle Kontrolle
- Steuerliche Absetzbarkeit über Pensionsrückstellungen
- Liquiditätsvorteil durch verzögerte Auszahlung
- Keine Versicherungsprämien oder externe Kosten
- Individuell gestaltbare Versorgungspläne
- Besonders für Geschäftsführer und Führungskräfte
- Attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung
1. Versorgungszusage
Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine schriftliche Versorgungszusage. Diese ist rechtlich bindend.
2. Pensionsrückstellung
Der Arbeitgeber bildet in seiner Bilanz Pensionsrückstellungen. Diese sind steuerlich absetzbar.
3. Optionale Rückdeckung
Optional kann der Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung abschließen, um das Risiko abzusichern.
4. Leistungserbringung
Im Versorgungsfall zahlt der Arbeitgeber die zugesagte Leistung direkt an den Arbeitnehmer aus.
Die Direktzusage führt zu Pensionsrückstellungen in der Bilanz. Dies hat sowohl Vor- als auch Nachteile:
Vorteile:
- ✓ Steuerlich absetzbar: Pensionsrückstellungen mindern den Gewinn und damit die Steuerlast
- ✓ Liquiditätsvorteil: Das Geld bleibt im Unternehmen und kann genutzt werden
- ✓ Keine externen Kosten: Keine Versicherungsprämien oder Verwaltungsgebühren
Nachteile:
- ✗ Bilanzbelastung: Pensionsrückstellungen belasten die Bilanz (Eigenkapitalquote sinkt)
- ✗ Komplexe Bewertung: Jährliche versicherungsmathematische Bewertung erforderlich
- ✗ Langfristige Verpflichtung: Bindung über Jahrzehnte
Wichtig: Nach Handels- und Steuerrecht gelten unterschiedliche Bewertungsmethoden (HGB vs. Steuer). Dies führt zu latenten Steuern.
Bei der Direktzusage sind die Ansprüche der Arbeitnehmer durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) geschützt.
Pflichtversicherung
Jedes Unternehmen mit Direktzusagen ist automatisch Mitglied im PSVaG. Im Insolvenzfall übernimmt der PSVaG die Versorgungsverpflichtungen.
PSVaG-Beiträge
Sie zahlen jährlich einen Beitrag (aktuell ca. 2-4 Promille der Versorgungsanwartschaften). Die Höhe schwankt je nach Insolvenzgeschehen in Deutschland.
Vollständiger Schutz
Die Mitarbeiter verlieren im Insolvenzfall nichts. Der PSVaG zahlt die zugesagten Leistungen weiter.
Hinweis: Die PSVaG-Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
Viele Unternehmen schließen eine Rückdeckungsversicherung ab, um das Risiko der Direktzusage abzusichern:
Was ist eine Rückdeckungsversicherung?
Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer ab. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter.
Vorteile:
- • Risikoabsicherung für das Unternehmen
- • Planbare Kosten
- • Garantierte Leistungen
- • Reduktion der Bilanzvolatilität
Steuerliche Behandlung:
Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Dafür werden die Leistungen beim Unternehmen steuerfrei vereinnahmt (§ 3 Nr. 66 EStG).
Arbeitgeberfinanziert
Der Arbeitgeber finanziert die Direktzusage vollständig. Häufigste Form, besonders für Geschäftsführer.
Entgeltumwandlung
Auch über Entgeltumwandlung möglich. Der Arbeitnehmer verzichtet auf Gehalt, der Arbeitgeber erhöht die Pensionszusage.
Aber: Keine Sozialversicherungsersparnis bei Direktzusage! Daher seltener genutzt.
Mischfinanzierung
Kombination aus beiden Varianten möglich.
Große, finanzstarke Unternehmen
Mit guter Eigenkapitalquote und stabiler Ertragslage, die Bilanzbelastung verkraften können.
Konzerne
Die langfristige Verpflichtungen eingehen können und volle Kontrolle behalten möchten.
Geschäftsführer-Versorgung
Besonders beliebt für Geschäftsführer und Vorstände. Hohe Versorgungszusagen ohne externe Grenzen möglich.
Weniger geeignet für
Kleine und mittlere Unternehmen mit schwacher Eigenkapitalquote, Start-ups, Unternehmen mit unsicherer Zukunft.
Bilanzbelastung: Pensionsrückstellungen belasten Ihre Bilanz erheblich. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen dies verkraftet.
Komplexe Bewertung: Sie benötigen jährlich einen Versicherungsmathematiker (Aktuar) zur Bewertung der Pensionsrückstellungen. Kosten: mehrere tausend Euro pro Jahr.
Langfristige Bindung: Eine Direktzusage ist eine Verpflichtung über Jahrzehnte. Sie können nicht einfach aussteigen.
Keine SV-Ersparnis: Bei Entgeltumwandlung gibt es keine Sozialversicherungsersparnis. Direktzusagen eignen sich daher weniger für Entgeltumwandlung.
Rückdeckung empfohlen: Schließen Sie eine Rückdeckungsversicherung ab, um das Risiko zu begrenzen.
PSVaG-Beiträge: Kalkulieren Sie die jährlichen PSVaG-Beiträge ein (ca. 2-4 Promille der Anwartschaften).
Unverfallbarkeit: Nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit sind die Ansprüche unverfallbar (seit 2018: sofort).
Anpassungsprüfung: Alle drei Jahre müssen Sie prüfen, ob die Renten an die Inflation angepasst werden müssen.
