Direktversicherung – Beliebteste bAV-Form
Der beliebteste Durchführungsweg der bAV – einfach, transparent und flexibel
Die Direktversicherung ist der am häufigsten gewählte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab.
Als Arbeitgeber profitieren Sie von:
- Geringem Verwaltungsaufwand – der Versicherer übernimmt die Verwaltung
- Keine Bilanzbelastung durch Pensionsrückstellungen
- Steuerlichen Vorteilen und Sozialversicherungsersparnis
- Einfacher Umsetzung und transparenter Kostenstruktur
Ideal für: Unternehmen jeder Größe – von Start-ups bis zu großen Konzernen. Besonders geeignet für Unternehmen, die eine unkomplizierte und transparente Lösung suchen.
- Einfachste und beliebteste Form der bAV
- Keine Pensionsrückstellungen in der Bilanz
- Insolvenzschutz für Ihre Mitarbeiter
- Flexible Beitragsgestaltung
- Steuerliche Förderung
- Sozialversicherungsersparnis bis 4% BBG
- Arbeitgeberzuschuss steuerlich absetzbar
- Externe Verwaltung durch Versicherer
Bei der Direktversicherung stehen Ihnen verschiedene Finanzierungswege zur Verfügung:
1. Entgeltumwandlung
Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts. Sie als Arbeitgeber zahlen diesen Betrag in die Direktversicherung ein.
Ihre Pflicht: 15% Zuschuss auf den umgewandelten Betrag (bei eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen)
2. Arbeitgeberfinanziert
Sie übernehmen die Beiträge vollständig – ein attraktives Benefit für Ihre Mitarbeiter.
Vorteil: Starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung und Recruiting
3. Mischfinanzierung
Kombination aus Entgeltumwandlung und zusätzlichem Arbeitgeberbeitrag.
Flexibel: Sie bestimmen die Höhe Ihres Zuschusses über die gesetzlichen 15% hinaus
Steuerliche Förderung (2026)
Steuerfrei:
Bis zu 8% der BBG = 7.248 € pro Jahr und Mitarbeiter
Sozialversicherungsfrei:
Bis zu 4% der BBG = 3.624 € pro Jahr und Mitarbeiter
Ersparnis: ca. 20% des umgewandelten Betrags (minus 15% gesetzlicher Zuschuss = 5% Netto-Ersparnis)
Arbeitgeberzuschuss absetzbar:
Der 15%-Zuschuss ist als Betriebsausgabe voll abzugsfähig
Beispielrechnung für Sie:
Gesetzlicher Zuschuss
PFLICHT15% Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung verpflichtend (seit 2019 für Neuverträge, seit 2022 für Altverträge)
Portabilität gewährleisten
Bei Arbeitgeberwechsel muss der neue Arbeitgeber den Vertrag fortführen
Information der Mitarbeiter
Jährliche Information über Stand der Ansprüche
Beitragszahlung
Pünktliche Überweisung der vereinbarten Beiträge an den Versicherer
Ein großer Vorteil der Direktversicherung: Die Ansprüche Ihrer Mitarbeiter sind auch bei Ihrer Insolvenz vollständig geschützt.
Externe Verwaltung
Da die Versicherung extern beim Versicherer verwaltet wird, gehören die Ansprüche nicht zur Insolvenzmasse. Die Mitarbeiter behalten ihre vollständigen Ansprüche.
Kein PSVaG-Beitrag
Anders als bei Direktzusage oder Unterstützungskasse müssen Sie für die Direktversicherung keinen Beitrag zum Pensionssicherungsverein (PSVaG) zahlen.
| Kriterium | Direktversicherung | Pensionskasse | Direktzusage |
|---|---|---|---|
| Verwaltungsaufwand | Sehr gering | Gering | Hoch |
| Bilanzbelastung | Keine | Keine | Ja |
| Insolvenzschutz | Automatisch | Automatisch | Über PSVaG |
| Flexibilität | Hoch | Mittel | Sehr hoch |
| Kosten | Transparent | Transparent | Variable |
Rechtsanspruch: Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung. Sie müssen diesem nachkommen.
Zuschuss-Pflicht: Der 15%-Zuschuss ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen (bei Neuverträgen seit 2019, bei Altverträgen seit 2022).
Portabilität: Bei Arbeitgeberwechsel müssen Sie als neuer Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen. Der Mitarbeiter kann aber auch eine Übertragung des Kapitals verlangen.
Unverfallbarkeit: Nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und Erreichen des 21. Lebensjahres sind die Ansprüche unverfallbar. Seit 2018 gilt: sofortige Unverfallbarkeit ab Beginn der Betriebszugehörigkeit.
Höchstgrenzen: Achten Sie auf die steuerlichen Höchstgrenzen (8% BBG = 7.248 € / Jahr). Alles darüber hinaus ist steuerpflichtig.
Versorgungsausgleich: Bei Scheidung des Mitarbeiters kann die Direktversicherung im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden.
Dokumentation: Bewahren Sie alle Verträge und Vereinbarungen sorgfältig auf. Sie haften für die ordnungsgemäße Durchführung.
Beratung und Tarifauswahl
Lassen Sie sich beraten und wählen Sie den passenden Versicherer und Tarif für Ihr Unternehmen.
Rahmenvertrag abschließen
Schließen Sie einen Rahmenvertrag mit dem Versicherer ab. Dieser regelt die Konditionen für alle Mitarbeiter.
Mitarbeiter informieren
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über das Angebot und die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung.
Einzelverträge für Mitarbeiter
Für jeden teilnehmenden Mitarbeiter wird ein Einzelvertrag beim Versicherer abgeschlossen.
Laufende Verwaltung
Überweisen Sie monatlich die Beiträge an den Versicherer. Die weitere Verwaltung übernimmt dieser.
