Betriebliche Krankenversicherung ab 20€/Mitarbeiter
Attraktiver Mitarbeiter-Benefit mit Steuervorteilen für Arbeitgeber
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Gruppenversicherung, die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abschließen. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung um wichtige Zusatzleistungen.
Das Besondere: Der Arbeitgeber kann bis zu 50 € pro Monat und Mitarbeiter steuerfrei und sozialabgabenfrei als Sachbezug gewähren. Die Mitarbeiter profitieren von besserer Gesundheitsversorgung, ohne selbst dafür zahlen zu müssen.
Besonders attraktiv: Bei Gruppenverträgen entfällt meist die Gesundheitsprüfung – jeder Mitarbeiter wird aufgenommen, unabhängig von Vorerkrankungen.
Für Arbeitgeber
- Steuerfreier Sachbezug (bis 50 € monatlich)
- Keine Sozialabgaben
- Wettbewerbsvorteil bei Mitarbeitergewinnung
- Geringere Fehlzeiten durch gesündere Mitarbeiter
- Stärkung der Arbeitgebermarke
- Mitarbeiterbindung erhöhen
Für Arbeitnehmer
- Kostenloser oder vergünstigter Zusatzschutz
- Keine Gesundheitsprüfung bei Gruppenverträgen
- Privatpatientenstatus im Krankenhaus
- Zahnzusatzleistungen
- Heilpraktiker-Behandlungen
- Sehhilfen und Vorsorge
Die bKV kann individuell zusammengestellt werden. Hier sind drei typische Pakete:
Basis-Paket
Grundlegende Zusatzleistungen für alle Mitarbeiter
ab 20 € / Monat / MA
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
- Zahnprophylaxe
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schutzimpfungen
- Auslandsreisekrankenversicherung
Komfort-Paket
Erweiterte Leistungen für anspruchsvolle Arbeitgeber
ab 35 € / Monat / MA
- Zahnersatz (50-80% Erstattung)
- Heilpraktiker-Behandlungen
- Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Chefarztbehandlung optional
- Alternative Heilmethoden
- Krankentagegeld-Aufstockung
Premium-Paket
Umfassender Schutz für Top-Mitarbeiter
ab 50 € / Monat / MA
- Zahnersatz (80-100% Erstattung)
- Einzelzimmer und Chefarzt
- Krankenhaustagegeld
- Auslandskrankenschutz weltweit
- Private Pflege-Zusatzversicherung
- Krankengeld-Aufstockung
Die bKV ist ein steuerfreier Sachbezug nach § 3 Nr. 34 EStG. Das bedeutet:
Bis 50 € pro Monat steuerfrei
Der Arbeitgeber kann bis zu 50 € monatlich pro Mitarbeiter zahlen, ohne dass Lohnsteuer anfällt
Keine Sozialabgaben
Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an – weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer
Betriebsausgabe
Die Beiträge sind als Betriebsausgabe voll absetzbar
Rechenbeispiel: Bei 20 Mitarbeitern und 40 € Beitrag pro Monat entstehen Kosten von 800 € monatlich (9.600 € p.a.). Durch die Steuerersparnis und die positiven Effekte auf Mitarbeiterbindung und -gesundheit rechnet sich die bKV schnell.
Keine oder vereinfachte Gesundheitsprüfung
Bei Gruppenverträgen wird meist auf eine umfangreiche Gesundheitsprüfung verzichtet. Das bedeutet: Alle Mitarbeiter werden aufgenommen, unabhängig von Vorerkrankungen oder Alter.
Günstigere Beiträge durch Gruppentarife
Gruppenverträge sind deutlich günstiger als individuelle Zusatzversicherungen. Der Arbeitgeber profitiert von Mengenrabatten.
Einfache Verwaltung
Die Versicherung übernimmt die Verwaltung. Der Arbeitgeber zahlt eine Sammelrechnung und muss sich nicht um individuelle Verträge kümmern.
Flexibilität bei Ein- und Austritten
Neue Mitarbeiter können jederzeit aufgenommen werden. Bei Austritt endet der Versicherungsschutz automatisch – oft mit Möglichkeit zur privaten Weiterführung.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Auch kleinere Betriebe können mit der bKV im Wettbewerb um Fachkräfte punkten. Bereits ab 2 Mitarbeitern sind Gruppenverträge möglich.
Start-ups und Tech-Unternehmen
Junge Unternehmen können mit der bKV ein attraktives Benefit-Paket schnüren, ohne hohe Gehälter zahlen zu müssen.
Branchen mit Fachkräftemangel
Handwerk, Pflege, IT – überall dort, wo qualifizierte Mitarbeiter rar sind, ist die bKV ein wichtiges Argument bei der Mitarbeitergewinnung.
Unternehmen mit hoher Fluktuation
Die bKV kann die Mitarbeiterbindung erhöhen und die Fluktuation senken. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter bleiben länger im Unternehmen.
Gleichbehandlung: Der Arbeitgeber muss grundsätzlich alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen (z.B. alle Vollzeitbeschäftigten) einbeziehen. Einzelne Mitarbeiter dürfen nicht willkürlich ausgeschlossen werden.
Mindestlaufzeit: Viele Gruppenverträge haben Mindestlaufzeiten von 3 Jahren. Planen Sie langfristig.
Beitragsanpassungen: Auch Gruppenverträge können Beitragsanpassungen unterliegen. Kalkulieren Sie mit jährlichen Steigerungen von 3-5%.
Zusätzlich zur GKV: Die bKV ist immer eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Eine vollständige Ablösung der GKV ist nicht möglich.
Portabilität: Viele Tarife bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz nach Ausscheiden privat weiterzuführen – oft ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Beratung empfohlen: Die Auswahl des richtigen Tarifs und Versicherers sollte gut überlegt sein. Lassen Sie sich von Experten beraten.
