Zurich erweitert Berufsunfähigkeitsversicherung: Neue Leistungen ab Juli 2026

20. Jul 2026
Zurich erweitert Berufsunfähigkeitsversicherung: Neue Leistungen ab Juli 2026

Zurich erweitert Berufsunfähigkeitsversicherung: Neue Leistungen ab Juli 2026

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hat zum 1. Juli 2026 die Leistungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) deutlich erweitert. Zu den Neuerungen gehören eine finanzielle Unterstützung bei schweren Erkrankungen, angepasste Regelungen für Selbstständige und mehr Flexibilität während der Vertragslaufzeit.

Rente bei schweren Krankheiten — neu

Das Highlight der Erweiterung: Versicherte erhalten künftig eine befristete Rente für 18 Monate in Höhe der vereinbarten BU-Rente, wenn festgelegte Krankheitsbilder und Schweregrade eintreten. Die Leistung wird unabhängig davon erbracht, ob bereits eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.

Zu den abgesicherten Erkrankungen zählen:

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall

„Gerade bei schweren Krankheiten entsteht für viele Betroffene eine finanzielle Unsicherheit, lange bevor eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird", sagt Andreas Runkler, Bereichsleiter Produktentwicklung Leben bei der Zurich Gruppe Deutschland. Die neue Leistung solle eine frühzeitige finanzielle Unterstützung ermöglichen.

Erleichterungen für Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler werden die Regelungen zur Umorganisation erweitert. Künftig wird bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern ebenso wie bereits bei verschiedenen Kammerberufen auf eine Prüfung der Umorganisation verzichtet. Gleichzeitig entfallen einzelne formale Anforderungen, etwa der Nachweis eines akademischen Abschlusses.

Besteht wegen einer möglichen Umorganisation kein Anspruch auf BU-Leistungen, bleibt die einmalige Unterstützung in Höhe von sechs Monatsrenten bestehen.

Mehr Flexibilität im Vertrag

Steigt die gesetzliche Regelaltersgrenze, kann die Versicherungsdauer künftig um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden. Diese Möglichkeit gilt nun auch für Mitglieder von Versorgungswerken und Beamte.

Zudem will die Zurich ihre Leistungsprüfung bei Auslandsaufenthalten vereinfachen. Medizinische Untersuchungen können künftig auch im Ausland erfolgen, sofern sie deutschen Standards entsprechen. Zusätzliche Anforderungen, etwa über diplomatische Vertretungen, entfallen.

Das vereinfachte Anerkenntnis einer Berufsunfähigkeit bei Vorliegen einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ausgeweitet. Voraussetzung ist eine vollständige Berufsunfähigkeit nach den Vorgaben des jeweiligen Versorgungswerks.

Beitragsstundung verbessert

Versicherte können die Beitragsstundung künftig bereits nach einem Jahr Beitragszahlung nutzen — bisher waren zwei Jahre erforderlich. Auf Stundungszinsen wird verzichtet. Zudem kann während der Elternzeit die Beitragsstundung auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden; bislang waren maximal 24 Monate möglich.

Fazit

Die Erweiterung der Zurich BU-Police kommt insbesondere jungen Familien, Selbstständigen und Menschen mit schweren Erkrankungen entgegen. Die neue befristete Rente bei Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall ist ein Novum, das die Lücke zwischen Diagnose und BU-Anerkennung schließt. Für Verbraucher lohnt sich ein Vergleich mit anderen Anbietern — die Zurich setzt damit einen neuen Standard im BU-Markt.

Quellen: Zurich Gruppe Deutschland (Pressemitteilung vom 02.07.2026), Versicherungsmagazin (13.07.2026), presseportal.de, asscompact.de

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