Rentenfaktor bei Zurich: Betroffene Verträge werden korrigiert

Rentenfaktor bei Zurich: Betroffene Verträge werden korrigiert
Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hat nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Unterlassungserklärung zu einer umstrittenen Rentenfaktor-Klausel abgegeben. Das bestätigte der Versicherer gegenüber dem Fachmagazin procontra; die Verbraucherzentrale veröffentlichte ihre Einordnung am 4. August 2026.
Worum geht es?
Der Rentenfaktor legt fest, wie viel monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragsguthaben ausgezahlt wird. Die beanstandete Klausel in fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen erlaubte Zurich, den Rentenfaktor während der Aufschubzeit oder zum Rentenbeginn anzupassen, wenn sich Lebenserwartung oder Rechnungszins anders entwickelten als ursprünglich angenommen.
Zurich verpflichtet sich nun, sich gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht mehr auf diese Klausel oder eine inhaltsgleiche Regelung zu berufen. Nach Angaben des Versicherers wurde bei den betroffenen Verträgen die Kürzung bereits zurückgenommen. Für Verträge, aus denen schon Renten fließen, sollen die Leistungen neu berechnet werden; laut Zurich sind außerdem Nachzahlungen vorgesehen.
Was Versicherte jetzt wissen sollten
Die Erklärung betrifft laut Zurich nur einen abgegrenzten Teilbestand. Bei anderen Verträgen mit einer abweichenden Klausel ist die rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen. Eine automatische Übertragung auf alle Rentenversicherungen lässt sich daraus daher nicht ableiten.
Wer eine Mitteilung über eine Absenkung des Rentenfaktors erhalten hat, sollte die Vertragsunterlagen, die ursprüngliche Modellrechnung und die aktuelle Abrechnung vergleichen. Bei Unklarheiten können sich Betroffene an eine Verbraucherzentrale oder eine unabhängige Beratungsstelle wenden.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Dezember 2025 eine vergleichbare Klausel der Allianz in bestimmten fondsgebundenen Riester-Verträgen wegen eines Verstoßes gegen das Symmetriegebot für unwirksam erklärt. Die aktuellen Schritte bei Zurich zeigen, dass die Auseinandersetzung über einseitige Rentenfaktor-Anpassungen weiter Folgen für Versicherte hat.
Quellen: Verbraucherzentrale, „Gerichte stärken Verbraucher:innen: Unwirksame Rentenfaktor-Klauseln fallen“, Stand 4. August 2026; procontra, „Zurich gibt Unterlassungserklärung zu Rentenfaktor-Klausel ab“, August 2026.
