Altersvorsorgepflicht für Selbstständige 2026: Das kommt auf Gründer zu

24. Jun 2026
Altersvorsorgepflicht für Selbstständige 2026: Das kommt auf Gründer zu

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige 2026: Das kommt auf Gründer zu

Die Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an Bundeskanzler Friedrich Merz übergeben – mit weitreichenden Folgen für Millionen Selbstständige. Kern der Empfehlungen: Eine verpflichtende Altersvorsorge für alle neu gegründeten Selbstständigen.

Was die Rentenkommission empfiehlt

Die Empfehlung 22 des einstimmig beschlossenen Berichts sieht vor, dass künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ihre Tätigkeit ab einem noch festzulegenden Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen müssen.

Für die rund 3,6 Millionen bereits aktiven Selbstständigen („Bestandsselbstständige") soll eine Versicherungspflicht mit Opt-out-Möglichkeit gelten – sie können also per einfacher Willenserklärung herausoptieren.

Anders als in früheren Koalitionsentwürfen ist ein Opt-out in private Vorsorgelösungen wie die Basisrente (Rürup-Rente) für Neu-Selbstständige nach der Kommissionsempfehlung nicht vorgesehen. Das stößt bei Verbänden wie dem VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland) auf Kritik.

Was Selbstständige konkret zahlen müssten

Die Beiträge orientieren sich am Regelbeitrag für die Pflichtversicherung von Handwerkern. Dieser beträgt im Jahr 2026 monatlich 735,63 Euro – basierend auf dem Beitragssatz von 18,6 Prozent und der Bezugsgröße von 3.955 Euro.

Für Existenzgründer ist eine dreijährige Karenzzeit vorgesehen, in der nur der halbe Regelbeitrag – also 367,82 Euro pro Monat – fällig wird. Zudem soll eine einkommensabhängige Alternative angeboten werden: Wer weniger als die Bezugsgröße verdient, kann 18,6 Prozent seines steuerpflichtigen Einkommens zahlen. Das wäre besonders für Gründer mit niedrigeren Einkünften die finanziell günstigere Variante.

Welche Alternativen diskutiert werden

Trotz der Kommissions-Empfehlung ohne Opt-out sieht die Bundesregierung nach aktuellen Planungen vor, dass auch insolvenzgeschützte private Altersvorsorgelösungen anerkannt werden sollen – etwa Basisrenten (Rürup) oder andere zertifizierte Vorsorgeprodukte. Die endgültige gesetzliche Ausgestaltung steht noch aus.

Warum die Reform kommt

Hintergrund ist die Sorge vor Altersarmut bei Selbstständigen. Anders als Arbeitnehmer erhalten sie keinen Arbeitgeberzuschuss zur Rente und sind häufig nicht verpflichtet, regelmäßig für das Alter vorzusorgen. Viele Selbstständige haben bislang keine ausreichende Altersvorsorge aufgebaut.

Was Selbstständige jetzt tun sollten

Auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Bestandsaufnahme:

  • Prüfen, ob bereits eine Vorsorgepflicht besteht (z. B. über berufsständisches Versorgungswerk)
  • Welche Vorsorgeform zur eigenen Situation passt
  • Welche steuerlichen Vorteile genutzt werden können
  • Welche monatlichen Beiträge in die Finanzplanung einbezogen werden müssen

Wer den Aufbau seiner Altersvorsorge frühzeitig strukturiert, kann sich besser auf die künftigen Anforderungen einstellen – unabhängig davon, wie das Gesetz am Ende ausgestaltet wird.

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