Betriebliche Altersversorgung (bAV) – BRSG II & Opting-out 2026
bAV Rechner für Arbeitgeber & Arbeitnehmer – Steuervorteile, BRSG II Opting-out Modell und staatliche Förderung nutzen
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und hilft Ihnen, im Alter Ihren Lebensstandard zu halten.
Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Sie können einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen – und sparen dabei Steuern und Sozialabgaben.
Wichtig: Seit 2019 ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, 15% Zuschuss zu zahlen, wenn er durch Ihre Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart!
- Steuerliche Förderung durch den Staat
- Sozialversicherungsersparnis während der Ansparphase
- Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15%
- Zusätzliche Altersvorsorge neben gesetzlicher Rente
- Absicherung bei Invalidität und Tod möglich
- Portabilität bei Arbeitgeberwechsel
- Insolvenzschutz - Ansprüche bleiben erhalten
- Flexible Gestaltung der Beiträge
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts. Dieser Betrag fließt direkt in Ihre betriebliche Altersvorsorge – und zwar vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Steuerliche Förderung 2026
Steuerfrei:
Bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung
= 7.248 € pro Jahr (2026)
Sozialversicherungsfrei:
Bis zu 4% der BBG
= 3.624 € pro Jahr (2026)
Hinweis: Sie sparen also bei 100 € Entgeltumwandlung ca. 40-50 € an Steuern und Sozialabgaben. Ihr Netto-Verzicht ist deutlich geringer als der Bruttobetrag!
Bruttogehalt monatlich:
3.500 €
Entgeltumwandlung:
200 €
Ergebnis: Sie verzichten auf 80 € netto, aber es fließen 230 € in Ihre Altersvorsorge. Das ist eine Rendite von fast 190%!
Es gibt verschiedene Wege, wie Ihr Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung organisieren kann:
Direktversicherung
AM BELIEBTESTENDer Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für Sie ab
Vorteile:
- Einfach und transparent
- Volle staatliche Förderung
- Portable bei Jobwechsel
- Günstige Beiträge
Pensionskasse
Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, oft überbetrieblich
Vorteile:
- Sichere Verzinsung
- Überschussbeteiligung
- BaFin-Aufsicht
- Portierbar
Pensionsfonds
Anlage mit höheren Renditechancen durch Aktienanteil
Vorteile:
- Höhere Renditechancen
- Chancenorientiert
- Professionelles Management
- Flexibel
Direktzusage / Unterstützungskasse
Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt zur Zahlung
Vorteile:
- Hohe Flexibilität
- Individuelle Gestaltung
- Keine Versicherungskosten
- Oft bei großen Unternehmen
Gut zu wissen: Der Durchführungsweg wird meist vom Arbeitgeber festgelegt. Die meisten Unternehmen nutzen die Direktversicherung, da sie am einfachsten und transparentesten ist.
Neben der Altersrente können Sie über die bAV auch weitere Risiken absichern:
Berufsunfähigkeitsschutz
Bei Berufsunfähigkeit zahlt die bAV eine monatliche Rente. Oft günstiger als private BU-Versicherung.
Hinterbliebenenversorgung
Im Todesfall erhalten Ehepartner und Kinder eine Rente oder das angesparte Kapital.
Erwerbsminderungsschutz
Absicherung bei Erwerbsminderung – ähnlich der Berufsunfähigkeit, aber mit niedrigeren Voraussetzungen.
Arbeitgeberwechsel?
Sie nehmen Ihre Ansprüche mit (Portabilität). Der neue Arbeitgeber muss den Vertrag fortführen oder Sie können ihn privat weiterzahlen.
Insolvenz des Arbeitgebers?
Ihre Ansprüche sind durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) geschützt. Sie verlieren nichts.
Renteneintritt?
Sie können wählen: Monatliche Rente oder Kapitalauszahlung (wenn vertraglich vereinbart). Die Rente ist lebenslang garantiert.
Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Ihre Ansprüche bleiben erhalten (unverfallbar nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit). Sie können den Vertrag privat weiterführen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) bringt ab 2026 wichtige Neuerungen für die betriebliche Altersversorgung – insbesondere das Opting-out Modell.
Was ist das Opting-out Modell?
Beim Opting-out werden alle Arbeitnehmer automatisch in die betriebliche Altersvorsorge einbezogen. Wer nicht teilnehmen möchte, muss aktiv widersprechen. Das erhöht die Beteiligung erheblich.
Kleinstanwartschaft & neue Portabilitätsregeln
Das BRSG II vereinfacht die Mitnahme von Kleinstanwartschaften bei Arbeitgeberwechsel und stärkt die Portabilität der bAV-Ansprüche.
Vorteile für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber profitieren Sie von einem attraktiveren Benefit-Angebot, geringeren Fluktuationskosten und der Möglichkeit, Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Nutzen Sie unseren bAV Rechner für Arbeitgeber, um Ihre Ersparnis zu berechnen.
Handlungsbedarf: Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen auf das BRSG II Opting-out Modell vorbereitet ist. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Steuern im Alter: Die bAV-Rente muss im Alter voll versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung). Meist ist der Steuersatz im Alter aber niedriger als während der Berufstätigkeit.
Krankenversicherung: Auf die bAV-Rente fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an (ca. 15-19%). Das reduziert die Netto-Rente.
Rechtsanspruch: Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung.
Arbeitgeberzuschuss: Seit 2019 muss der Arbeitgeber mindestens 15% zuschießen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (bei Neuverträgen).
Riester-Förderung: bAV und Riester-Rente können kombiniert werden. Prüfen Sie, was für Sie am besten passt.
Verträge vor 2005: Altverträge (vor 2005) haben teilweise Steuervorteile in der Auszahlungsphase. Prüfen Sie, ob ein Wechsel sinnvoll ist.
Flexible Einzahlung: Sie können die Höhe der Entgeltumwandlung meist jährlich anpassen – je nach Lebenssituation.
Beratung empfohlen: Die bAV ist komplex. Lassen Sie sich beraten, welcher Durchführungsweg und welche Höhe für Sie optimal sind.
